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Technische Angaben für die Beilagenanlieferung

Disposition:

Telefon (0212) 299-117
Telefax (0212) 299-99


Anlieferadresse für Beilagen:

c/o Rheinische Post
Pressehaus Düsseldorf
Beilagenannahme
Zülpicher Straße 10
40549 Düsseldorf-Heerdt


Annahmezeiten:

Montag bis Freitag 7.30 bis 16 Uhr


Anlieferungs-/Rücktrittstermine:

Letzter Anlieferungstermin: 4 Werktage vor Erscheinen.
Bei Kalenderwochen mit einem Feiertag: 6 Werktage vor Erscheinen.
Letzter Rücktrittstermin: 10 Werktage vor Erscheinen.

Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.


Formate:

Mindestformat ist DIN A6 (105 x 148 mm), Maximalformat ist 230 x 315 mm
Einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten.
Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen.
Größere Formate mit einem Papiergewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen.
Mehrseitige Beilagen: Beilagen im Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.
Die Beilagen müssen in Beschaffenheit und Anlieferung der Empfehlung des Bundesverbandes Druck entsprechen.


Sonstige Angaben:

Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung/des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen; Beilagen, die durch Format oder Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenteiles er wecken, dürfen das Format von 310 x 220 mm oder 305 x 225 mm nicht überschreiten oder müssen auf halbes Höchstformat gefalzt angeliefert werden oder werden mit einem Aufschlag berechnet. Beilagen dürfen keine Fremd anzeigen enthalten. Verbindliche Auftragsbestätigung erst nach Vorlage eines Musters. Konkurrenz- und Produktausschluss können nicht zugesagt werden.
Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusam men-haften und einem Exemplar beigefügt werden, wenn Beilagen bei der Zustellung aus den Zeitungen/ den Anzeigenblättern herausfallen oder deren Sauberkeit durch den Einlege vorgang leidet.
In der belegten Ausgabe wird ein kostenloser Hinweis in Kurzform veröffentlicht.

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