Telefon (0212) 299-117
Telefax (0212) 299-99
c/o Rheinische Post
Pressehaus Düsseldorf
Beilagenannahme
Zülpicher Straße 10
40549 Düsseldorf-Heerdt
Montag bis Freitag 7.30 bis 16 Uhr
Letzter Anlieferungstermin: 4 Werktage vor Erscheinen.
Bei Kalenderwochen mit einem Feiertag: 6 Werktage vor Erscheinen.
Letzter Rücktrittstermin: 10 Werktage vor Erscheinen.
Bei nicht termingerechter
Anlieferung der Beilagen sowie bei kurzfristigem Rücktritt berechnet der Verlag eine
Ausfallgebühr in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.
Mindestformat ist DIN A6 (105 x 148 mm), Maximalformat ist 230 x 315 mm
Einzelblätter: Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht
unterschreiten.
Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht
von mindestens 120 g/m2 aufweisen.
Größere Formate mit einem Papiergewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine
Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen.
Mehrseitige Beilagen: Beilagen im Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben.
Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens
120 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.
Die Beilagen müssen in Beschaffenheit und Anlieferung der Empfehlung des
Bundesverbandes Druck entsprechen.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines
Bestandteils der Zeitung/des Anzeigenblattes erwecken, werden nicht angenommen;
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung den Eindruck eines
Bestandteils des Anzeigenteiles er wecken, dürfen das Format von 310 x 220 mm
oder 305 x 225 mm nicht überschreiten oder müssen auf halbes Höchstformat
gefalzt angeliefert werden oder werden mit einem Aufschlag berechnet. Beilagen
dürfen keine Fremd anzeigen enthalten. Verbindliche Auftragsbestätigung erst nach
Vorlage eines Musters. Konkurrenz- und Produktausschluss können nicht zugesagt
werden.
Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor,
wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. Ein Anspruch auf Minderung
oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusam men-haften und einem
Exemplar beigefügt werden, wenn Beilagen bei der Zustellung aus den Zeitungen/
den Anzeigenblättern herausfallen oder deren Sauberkeit durch den Einlege vorgang
leidet.
In der belegten Ausgabe wird ein kostenloser Hinweis in Kurzform veröffentlicht.
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